ERLEBEN. VERSTEHEN. HANDELN.

Entzug bzw. Verzicht der Fahrerlaubnis?

Der Entzug Ihres Führerscheins kann durch ein Gericht oder die Führerscheinstelle erfolgen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Sie zur Abwendung eines Entzugs freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben. Durch den Entzug oder den freiwilligen Verzicht verliert Ihre bisherige Fahrberechtigung ihre Gültigkeit. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein Antrag auf Neuerteilung und die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins erforderlich.

Was ist der Antrag auf Neuerteilung?

Mit dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen Sie nach einem Entzug oder freiwilligen Verzicht Ihre neue Fahrberechtigung. Der Antrag ist bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle zu stellen. Die Neuerteilung kann für die von Ihnen gewünschten Fahrerlaubnisklassen erfolgen. Wurde im Strafverfahren eine Sperrfrist festgesetzt, dürfen Sie den Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf dieser Frist einreichen. Ihre Führerscheinstelle informiert Sie darüber, welche weiteren Unterlagen – abhängig von den beantragten Fahrerlaubnisklassen – erforderlich sind (z. B. aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung usw.).

Was ist die Sperrfrist?

Die Sperrfrist wird im Rahmen des Strafverfahrens vom Gericht verhängt. Das Gericht entscheidet jedoch nicht darüber, ob Sie nach Ablauf dieser Frist die Fahrerlaubnis tatsächlich wiedererhalten. Die Sperrfrist legt lediglich fest, ab wann die Führerscheinstelle Ihnen frühestens eine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Eine Verkürzung der Sperrzeit kann grundsätzlich beantragt werden; über die Erfolgsaussichten ist jedoch stets im Einzelfall zu entscheiden. Ein Termin für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) darf frühestens im letzten Monat der Sperrfrist stattfinden.

Warum schickt mich die Behörde zur MPU?

Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die Führerscheinstelle, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken hinsichtlich Ihrer körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung bestehen. Bei Zweifeln an der Fahreignung – insbesondere unter Berücksichtigung früherer Verkehrsverstöße oder Straftaten – kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) anordnen. Ob eine solche Untersuchung erforderlich ist, wird stets im Einzelfall entschieden.

Wann muss ich zur MPU?

In der Regel wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in folgenden Fällen erforderlich:

  • Ihre Fahrerlaubnis wurde bereits mehrfach entzogen.
  • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut (unter bestimmten Umständen auch bei niedrigeren Werten).
  • Sie waren wiederholt unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr unterwegs (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille).
  • Es liegt eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vor, oder Sie konsumieren Betäubungsmittel bzw. missbrauchen psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Substanzen.
  • Sie haben erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen (z. B. durch Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Punktesammlungen).
  • Sie haben eine erhebliche Straftat begangen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht.
  • Sie haben eine erhebliche Straftat begangen, die Rückschlüsse auf Ihre Kraftfahreignung zulässt, insbesondere bei Anzeichen eines hohen Aggressionspotenzials oder wenn bei der Tat ein Fahrzeug verwendet wurde.

Dabei gelten nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch andere Fahrzeuge – beispielsweise Fahrräder – als relevant.

Wie bereite ich mich auf die MPU vor?

Stellen Sie sich die richtigen Fragen: Reflektieren Sie die Umstände, die zu Ihrer Auffälligkeit geführt haben. Hinterfragen Sie Ihre Entscheidungen, Motive sowie Ihre persönlichen Ziele und Wünsche.

Benötigen Sie dabei Unterstützung?

Ich begleite Sie gerne im Rahmen einer individuellen verkehrspsychologischen Einzelberatung.

Was erwartet mich in der verkehrspsychologischen Beratung?

Erwarten Sie nicht, dass ich mit Ihnen „richtige Antworten“ auf mögliche „MPU-Fragen“ trainiere oder Sie „durch die MPU bringe“ – womöglich mit einer vermeintlichen Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantie. Solche Versprechen sind nicht seriös. In der MPU zählt einzig Ihre eigene Einsicht, Ihre Motivation und Ihre authentische Entwicklung. Ich begleite Sie auf diesem Weg realitätsnah, empathisch und mit klarer Haltung – individuell, nachhaltig und kompetent.

Haben Sie Interesse?

Dann kommen Sie gerne für eine individuelle verkehrspsychologische Einzelberatung auf mich zu.

Was versteht man unter Entwicklungspsychologie?

Die Entwicklungspsychologie beschäftigt sich mit den Veränderungen und Entwicklungsprozessen des Menschen über die gesamte Lebensspanne hinweg – von jungen Erwachsenen bis ins hohe Alter.

Welche Themen werden in der Einzelberatung behandelt?

In der individuellen Beratung stehen persönliche Entwicklungsprozesse im Vordergrund. Themen können sein:

  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Stressbewältigung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Ressourcenarbeit
  • Individuelle Gesundheit und Wohlbefinden
  • u. v. m.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelberatung und Gruppenseminaren?

In der Einzelberatung können persönliche Themen vertraulich und individuell bearbeitet werden. Gruppenseminare bieten die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Erfahrungen auszutauschen, voneinander zu lernen und soziale Kompetenzen zu stärken.

Für wen sind die Angebote geeignet?

Für alle Personen im jungen Erwachsenenalter bis ins Seniorenalter, die an ihrer persönlichen Weiterentwicklung, inneren Balance und psychischen Gesundheit arbeiten möchten.

Wie läuft ein Beratungsprozess ab?

Im Anschluss an ein Erstgespräch legen wir gemeinsam Ihre Ziele und Schwerpunkte fest. Meine Begleitung ist ressourcenorientiert, lösungsfokussiert und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt. Auf diesem Weg stehe ich Ihnen realitätsnah, empathisch und mit klarer Haltung zur Seite – individuell, nachhaltig und kompetent.

Haben Sie Interesse?

Dann kommen Sie gerne für eine (individuelle) entwicklungspsychologische Beratung auf mich zu.

Was kann ich durch die Entwicklungspsychologie gewinnen?

Sie lernen, sich selbst besser zu verstehen, mit Herausforderungen gelassener umzugehen und Ihre persönlichen Stärken gezielt einzusetzen. Das Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung des Wohlbefindens und der Lebensqualität.

Haben Sie Interesse?

Dann kommen Sie gerne für eine (individuelle) entwicklungspsychologische Beratung auf mich zu.

Was sind Präventionskurse nach § 20 SGB V?

Präventionskurse nach § 20 SGB V sind von den Krankenkassen anerkannte Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Vorbeugung von Erkrankungen. Ziel ist es, langfristig gesundheitsförderliches Verhalten aufzubauen und zu stabilisieren.

Wer kann an den Kursen teilnehmen?

Die Kurse stehen grundsätzlich allen gesetzlich Versicherten offen. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise, wenn der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert ist.

Welche Themen werden in den Präventionskursen behandelt?

Je nach Kursinhalt können Schwerpunkte in den Bereichen Stressbewältigung, Ressourcenmanagement, Entspannung oder Gesundheitsförderung im Alltag liegen. Ziel ist, eigene Ressourcen zu stärken und gesundheitsbewusste Verhaltensweisen zu fördern.

Wie funktioniert die Kostenerstattung durch die Krankenkasse?

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Viele Krankenkassen erstatten zwischen 80 % und 100 % der Kurskosten. Bitte Informieren Sie sich eigenverantwortlich bei Ihrer Krankenkasse über geltende Regelungen.

Was ist das Ziel der Präventionskurse?

Die Kurse sollen helfen, Stress abzubauen, gesunde Routinen zu entwickeln und das körperliche sowie psychische Wohlbefinden nachhaltig zu fördern.

Haben Sie Interesse?

Kommen Sie gerne bei Interesse an einem Präventionskurs auf mich zu!